Gerichtliches Mahnverfahren
Sollte trotz intensivster Bemühungen eine außergerichtliche Realisierung ihrer Forderung nicht möglich sein, würden wir nach Rücksprache das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Auch während dieser Bearbeitungsphase nehmen wir Kontakt mit dem Schuldner auf und erreichen oftmals auch bei erfolglosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen noch den gewünschten Erfolg.
Einzug bereits titulierter Forderungen
Ihre Forderung wurde bereits gerichtlich festgestellt und sie sind im Besitz eines Titels; Urteil.
Solche Forderungen werden von uns ebenfalls übernommen und dem Überwachungsverfahren zugeordnet. Die jahrzehnte lange Erfahrung hat gezeigt, dass sich auch oftmals sog. uneinbringliche Titel realisieren lassen.
Konditionen für den Einzug titulierter Forderung teilen wir Ihnen gerne nach erfolgter Kontaktaufnahme bzw. in einem persönlichen Beratungsgespräch mit.
Unbeantwortete Fragen oder Anregungen nehmen wir gerne telefonisch unter 0 66 94 – 71 59 oder einfach
per Email entgegen!
Ihr Team vom Hessen-Inkasso Debita