Das Inkassobüro Hessen debita ist Ihr starker Partner in der Zwangsvollstreckung. Durch langjähriges Know-how, rechtliche umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Pfändungsaufträge. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner ein.
Am 01.01.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Dadurch haben sich die Möglichkeiten einer effektiven Zwangsvollstreckung deutlich erhöht. Insbesondere die Möglichkeit der Auskunft gemäß § 802 lit. I ZPO hat dazu geführt, dass wir umfassende Informationen für eine effektive Drittschuldnerpfändung erhalten.
Unbeantwortete Fragen oder Anregungen nehmen wir gerne telefonisch unter 0 66 94 – 71 59 oder einfach
per Email entgegen!
Ihr Team vom Hessen-Inkasso Debita